Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Rahmen der regionalen bayerischen Förderprogramme für arbeitsplatzschaffende Investitionen von volkswirtschaftlichem und regionalwirtschaftlichem Interesse Finanzierungshilfen bis zu 7,5 %, Kleinbetriebe sogar bis zu 15 % erhalten. Förderanträge sind generell vor Inangriffnahme der Maßnahme (1. Spatenstich, Bestellung beweglicher Wirtschaftsgüter) bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

Definition:

  • Das mittlere Unternehmen ist ein Unternehmen, das den folgenden Kriterien entspricht:

    - Es beschäftigt weniger als 250 Personen und
    - hat entweder einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. oder eine
      Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. und
    - ist unabhängig

 

  • Ein kleines Unternehmen ist ein Unternehmen, das den folgenden Kriterien entspricht:

    - Es beschäftigt weniger als 50 Personen und
    - hat entweder einen Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. oder eine
      Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio. und
    - ist unabhängig

 

weitere Fördermöglichkeiten