Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Rahmen der regionalen bayerischen
Förderprogramme für arbeitsplatzschaffende Investitionen von volkswirtschaftlichem und
regionalwirtschaftlichem Interesse Finanzierungshilfen bis zu 7,5 %, Kleinbetriebe sogar
bis zu 15 % erhalten. Förderanträge sind generell vor Inangriffnahme der Maßnahme (1.
Spatenstich, Bestellung beweglicher Wirtschaftsgüter) bei der Regierung von
Niederbayern einzureichen.Definition:
- Das mittlere Unternehmen ist ein
Unternehmen, das den folgenden Kriterien entspricht:
- Es beschäftigt weniger als 250 Personen und
- hat entweder einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. und
- ist unabhängig
- Ein kleines Unternehmen ist ein
Unternehmen, das den folgenden Kriterien entspricht:
- Es beschäftigt weniger als 50 Personen und
- hat entweder einen Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio. und
- ist unabhängig
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